Änderungen beim EU Versand- & Online Handel ab 01.07.2021

Änderungen beim EU Versand- & Online Handel ab 01.07.2021

Liebe(r) aevo Benutzer,

damit das Steuermodell für private Konsumenten wieder ein Stück gerechter wird gibt es eine neue Regelung. Grund der Änderung ist es, das die Umsatzsteuer das jeweilige Land erhält in dem der Kunde sitzt, bisher war das nicht der Fall.
Als einfaches Beispiel, wenn ein deutscher Privatkunde bei einem Online Shop in Österreich etwas gekauft hat dann musste er bisher 20% österreichische Umsatzsteuer bezahlen. Künftig bezahlt er oder sie 19% und die Umsatzsteuer erhält der deutsche Staat.
An und für sich eine gerechte Regelung. Nachstehend haben wir Ihnen weitere Details und Informationen zur Verfügung gestellt.

Seit dem 01.07.2021 müssen Sie nun folgendes beachten

  • Lieferschwelle entfällt: die Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Empfängerland
  • Bisher galten beim Handel (Unternehmen an Privatkunden) innerhalb der EU Lieferschwellen zwischen 35.000 EUR und 100.000 EUR. Bis zu dieser Schwelle konnte der Versandhändler beim Versand aus Österreich die österreichische Umsatzsteuer verrechnen.
  • Seit 1. Juli wurde das System verbessert: Die Umsatzsteuer wird künftig dem Empfängerland bezahlt.
  • Eine Erleichterung gibt es nur für Kleinstunternehmen bis zu einem Versandhandelsumsatz innerhalb der gesamten EU bis 10.000 EUR; für diese bleibt es bei der österreichischen Umsatzsteuer. Wobei für diese Grenze Versandhandelsumsätze und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen B2C zusammengezählt werden.

Was müssen Sie als erstes veranlassen?

  • Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und klären Sie ob das generell für Ihr Unternehmen ein Thema ist und ob Sie das betrifft
  • Die ausländische Umsatzsteuer kann von Ihrem Steuerberater über EU-OSS (One-Stop-Shop) abgeführt werden, eine Anmeldung über Finanz-Online ist möglich. Umfassende Informationen gibt es auf dem Unternehmensserviceportal usp.gv.at.
  • Für die Registrierung im OSS ist eine UID-Nummer erforderlich.
  • Kleinunternehmer, die noch keine UID-Nummer haben, erhalten diese mit einem formlosen Antrag von ihrem Finanzamt.
  • Als mögliche Alternative bleibt eine Registrierung im jeweiligen Kunden-/ Verbrauchermitgliedstaat.
  • Um die Umsatzsteuer richtig berechnen und abführen zu können ist es notwendig, die jeweiligen Steuersätze in den Empfängerländern zu kennen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten Steuersätze in einem Dokument zusammen gefasst. Alle weiteren Steuersätze können mit Hilfe der Zolltarifnummern der Produkte auf der Webseite usp.gv.at ermittelt werden.

Was müssen Sie in Ihrem Online Shop tun?

  • Einstellungen bezüglich Lieferschwelle und Steuersätze im Online Shop hinterlegen damit spätestens bei Registrierung des Käufers die richtige Umsatzsteuer ermittelt wird
  • Alternativ können Sie auch für jedes EU-Land einen eigenen Online Shop aufbauen wenn Sie möchten, dass der Privatkunde schon zu Beginn an den entsprechenden Preis sieht

Was müssen Sie in der aevo tun?

  • Einstellungen in der aevo (Lieferschwellen aller EU-Länder in den Grundlagen aktivieren)
  • Steuersätze der EU-Länder aktualisieren
  • Besteuerungsarten im Kundenstamm bei Privatkunden welche im EU-Land beheimatet sind auf „EU-ohne UID“ umstellen
  • Kurztest eines Belegs im EU-Raum ob die Steuer richtig ermittelt wird

Was müssen Sie bei einer  Anbindung an eine Buchhaltung tun?

  • Absprache mit Buchhalter oder Steuerkanzlei
  • Anlage entsprechender Sachkonten für die Umsatzsteuermeldung
  • Anpassung der Fibu Schnittstelle durch unsere geschulten Mitarbeiter in Verbindung mit Ihrer Steuerkanzlei bzw. Buchhaltung

Sollten Sie noch weitere Fragen im der Einstellungen in der aevo haben, so steht Ihnen als Wartungskunde gerne unsere Hotline per Email unter [email protected] oder
per Telefon unter +43 316-346600 zur Verfügung.

Ihr aevo Team

 

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