Datenschutz-Grundverordnung DSGVO 2018

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO 2018

Datenschutz-Grundverordnung 2018 – Was ist zu beachten?

Die bereits 2016 veröffentlichte EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt nun nach einer Umsetzungsfrist von 2 Jahren per 25. Mai 2018 in Kraft. Unternehmer müssen sich darauf vorbereiten. Die Zielsetzung der DSGVO ist ein einheitlicher Rechtschutz in Bezug auf Personendaten durch private sowie öffentliche Stellen. Die Rechtslage wird erheblich verschärft weshalb viele Unternehmen vor neuen Herausforderungen stehen. Nutzen Sie in den nächsten Monaten unbedingt die Zeit und überprüfen Sie unternehmensinterne Prozesse und passen Sie diese an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an. 

Grundsätze der DSGVO (Artikel 5)

  • Grundsatz der Transparenz
    Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss fair und Transparent sein
  • Grundsatz der Zweckbindung
    Daten dürfen nur für bestimmte Zwecke erhoben werden
  • Grundsatz der Datenminimierung
    Die erfassten Daten müssen auf das für die Verarbeitung  notwendigste beschränkt sein
  • Grundsatz der Richtigkeit
    Die Daten müssen korrekt und auf Stand gehalten werden
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung
    Personendaten  dürfen nur solange verwendet werden wie es nötig ist
  • Grundsatz der Vertraulichkeit
    Bei der Datenverarbeitung muss Sicherheit gewährleistet werden


Diese Grundsätze müssen von Ihnen als Unternehmen im Zuge der DSGVO berücksichtigt und befolgt werden. Wenn nicht drohen hohe Strafen.

Was bedeutet das aber in der Praxis?

Ihr Software darf zum Beispiel nur durch speziellen Einstellungen Daten von Personen für bestimmte Zwecke verarbeiten. Ein wesentlicher Punkt ist auch das führen eines Verzeichnisses über Ihre Verarbeitungstätigkeiten, ein Verzeichnis dass aufzeigt in welchen Programmen personenbezogene Daten gespeichert werden und wofür Sie verwendet werden. Sie glauben gar nicht in wie vielen unterschiedlichen Programmen personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen gespeichert werden. Denken Sie zum Beispiel an Ihr Newsletterprogramm, Ihre Daten für Glückwünsche, Serienbriefe, Ihren OnlineShop und vieles mehr. Wir werden Ihnen im aevo ERP-System ein Zusatzpaket anbieten mit dem Sie alle auch fremden Programme sowie deren Daten erfassen und verwalten können. Somit steht Ihnen ein gutes Werkzeug zur Verfügung.

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